Abwicklung bei Reiserücktritt (Covid-19 siehe unten)
Wenn Sie die Reise nicht antreten können, mailen oder faxen Sie bitte umgehend eine schriftliche Benachrichtigung an uns.
Eine Entschädigung wird von der Gesamtmiete vom Eigentümer wie folgt berechnet:
- ab Datum des Vertragsabschlusses bis 75 Tage vor Reiseeantritt
|
|
- ab 74 Tage bis 45 Tage vor Reiseantritt
|
|
- ab 44 Tage vor Reiseantritt
|
|
Bei Buchungen für das nächste Jahr wird
- die Anzahlung von 20 % bei Stornierung bis Anfang Januar vom Eigentümer einbehalten
|
|
- ab Fälligkeit der 2. Zahlung bis 75 Tage vor Reiseantritt
|
|
- ab 74 Tage bis 45 Tage vor Reiseantritt
|
|
- ab 44 Tage vor Reiseantritt
|
|
Wir empfehlen, eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen. ADAC, und andere Unternehmen bieten diese günstig an.
Reiserücktritt Covid-19
Für das Jahr 2022 - während der Corona Pandemie gilt zusätzlich zu den normalen Reiserücktrittsregeln folgende neue kundenfreundliche Klausel:
Wenn vom spanischen Staat wegen der Covid-19 Krise neue Reisebeschränkungen verhängt werden, dann erhalten Sie fast den vollen, bis dahin bereits bezahlten Mietbetrag zurück. Von der bezahlten Summe werden nur 100 € + 21 % IVA als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sobald Sie das Haus bezogen haben, gibt es keine Rückerstattung der Miete. Im Falle, dass Familienmitglieder, oder Mitglieder Ihrer Reisegruppe während Ihres Aufenthalts an Covid-19 erkranken, muss dies von Ihnen gemeldet werden.